Eine Erläuterung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

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Hallihallo,

ich habe ja geschrieben, dass ich in lockerer Folge über die Beweggründe für die Protestmaßnahmen der niedergelassenen Ärzte schreibe. Ich fange mal mit dem Terminservice und Versorgungs-Gesetz (TSVG) an, da es ja momentan in der Berichterstattung des Öfteren auftaucht:

2019 wurde es unter der Ägide des damaligen Bundegesundheitsministers Jens Spahn verabschiedet, um die Wartezeiten der Patienten auf Facharzttermine zu verkürzen. Um die Auswirkungen der Rücknahme der Regelungen zu verstehen, muss man folgendes wissen:

Laut Bundessozialgericht hat der niedergelassene Arzt keinen Anspruch auf die volle Vergütung seiner Leistung, sondern nur einen Anspruch auf einen angemessenen Teil der Gesamtvergütung. Ich will das an einem Beispiel erläutern:

Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Haus, und haben dafür 400.000€ zur Verfügung. Sie bestellen den Architekten, den Bauleiter, den Rohbauer, den Fensterbauer, den Elektriker, den Dachdecker und so weiter. Als das Haus fertig ist, bemerken Sie aber, dass das Haus 500.000€ gekostet hat. Also gehen Sie zu jeden Handwerker hin und sagen, er bekommt nur 80% seiner Rechnung bezahlt, weil Sie nicht mehr Geld haben. Die Handwerker würden Sie natürliche vor Gericht zerren und Recht bekommen, d.h., Sie müssten die restlichen 20 % bezahlen.

Bei den niedergelassenen Ärzten ist das anders: Hier sagt der Gesetzgeber: Ätsch, wenn dich mehr Patienten besucht haben als die Krankenkassen bereit sind Geld auszugeben, dann kriegst Du das eben nicht bezahlt.

Im Bereich der niedergelassenen Fachärzte sind das ca 20%. Niemand arbeitet gerne umsonst, Sie sicher auch nicht. Damit es dennoch ausreichend Facharzttermine gibt, hat sich Spahn folgendes ausgedacht: Wir zwingen die Ärzte dazu, mehr Sprechstunden anzubieten. Die zusätzlichen Patienten, die dadurch Termine bekommen werden dafür extrabudgetär bezahlt (d.h. nicht nur zu 80%, sondern zu 100%. Es ist also kein „Bonus“ wie Krankenkassen oder schlecht recherchierende Medien behaupten, sondern es wird einfach die Arbeit bezahlt. Wenn Sie Überstunden leisten ist das schließlich auch kein „Bonus“, sondern bezahlte Mehrarbeit – bei den Ärztinnen und Ärzten allerdings ohne Überstundenzuschlag, sieht man mal vom sogenannten Neupatientenbonus ab. Der beträgt übrigens 10€ pro Patient einmalig. Einen „Bonus“ würden Sie bekommen, wenn Sie in ihrer normalen Arbeitszeit so herausragende Arbeit leisten, dass der Arbeitgeber meint, er müsste ihnen etwas extra zukommen lassen).

Jetzt hat sich der Lauterbach folgendes ausgedacht: Wir streichen die extrabudgetäre Vergütung der Neupatienten, aber lassen die verlängerten Sprechzeiten. Soll ich Ihnen zeigen, was dabei herauskommt? Passen Sie auf. Der schwarze Balken Balken ist die bezahlte Arbeit, der weiße Balken ist die unbezahlte Arbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haben Sie das verstanden ? So hat man einfach per  Gesetzesbeschluß die Menge an unbezahlter Arbeit vermehrt. Genial nicht?

 
Die Änderung des TSVG ist nicht der einzige Grund und auch nicht der wichtigste für den Unmut der niedergelassenen, aber er ist der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Andere Gründe dafür liefere ich in den nächsten Tagen.

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