Ein Hinweis zu den Koronamaßnahmen in Arztpraxen
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
ich möchte Sie darauf hinweisen, daß trotz der ab 3. April geltenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnungen in Arztpraxen in Bayern immer noch Maskenpflicht besteht.
Zudem empfehle ich, Masken weiterhin in bestimmten Situationen (größere Menschenmengen, geschlossene Räume) weiterhin zu benutzen, und zwar aus folgenden Gründen:
- Die Schutzwirkung gegen eine Infektion ist immer noch am besten, besser als durch die Impfung
- Wir hatten in den letzten 2 Jahren sehr wenige andere Infektionskrankheiten: Die Grippewellen sind praktisch ausgefallen, andere Erreger (Rhino- Echo- Adeno-Viren und wie sie alle heißen) haben durch die Maskenpflicht kaum Infektionen verursacht. Dadurch ist aber auch der Immunschutz in der Bevölkerung gesunken und es ist zu befürchten, daß nach Ende der Maskenpflicht diese Erreger wieder verstärkt auf dem Vormarsch sind und auch stärkere Infektionen verursachen.
Also: Genießen Sie die neue Freiheit, aber mit Vernunft und Augenmaß.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Sievert